Prozessauftakt wegen vergessener Operationsnadel

Stuttgart (dpa/lsw) - Am Oberlandesgericht Stuttgart beginnt am
Dienstag ein Arzthaftungsverfahren (Aktenzeichen: 1 U 145/1) wegen
einer Nadel, die während einer Operation nicht aus dem Körper einer
Patientin entfernt wurde. Klägerin ist eine 30 Jahre alte Frau. Ärzte
sollen bei einem urologischen Eingriff im Ulmer Bundeswehrkrankenhaus
eine 1,5 Zentimeter lange Nadel in ihrer Operationswunde
zurückgelassen haben. Die Nadel soll sich seitdem durch den Körper
der Geschädigten bewegen und sie gesundheitlich beeinträchtigen. Die
Frau fordert jetzt Schadenersatz und Schmerzensgeld von der
Bundesrepublik Deutschland. Bei dem Prozess soll eine medizinische
Sachverständige aussagen.

Bei Behandlungsfehlern haften Ärzte wie andere Berufsgruppen für
schlechte Leistungen - der Nachweis gilt aber als schwierig und
langwierig. Bei groben Behandlungsfehlern - wie etwa im Bauchraum
vergessenen Geräten - gewährt die Rechtssprechung aber
Beweiserleichterungen.