Klagewelle bedroht Funktionsfähigkeit des Landessozialgerichts

Potsdam (dpa/bb) - Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sieht
sich mit einer massiven Klagewelle infolge des beschlossenen
«Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes» konfrontiert. Im laufenden Jahr
seien bereits knapp 65 000 neue Streitfälle eingegangen, teilte das
Gericht am Montag mit. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2017 waren es
nur knapp 48 500 Fälle.

Das Gesetz wurde am 9. November 2018 im Bundestag beschlossen. Damit
trat eine Regelung zu einer kürzeren Verjährung von Ansprüchen an
Krankenhäuser in Kraft. Ansprüche auf Vergütung erbrachter Leistungen

und auf Erstattung überbezahlter Vergütungen verjähren seitdem nach
zwei Jahren.

Eine weitere Regelung trieb die Klagewelle an: Krankenkassen mussten
Ansprüche auf Rückzahlung von an Krankenhäuser geleistete
Vergütungen, die vor dem 1. Januar 2017 erfolgt waren, bis zum
9. November 2018 gerichtlich geltend machen.

«Die Funktionsfähigkeit der Sozialgerichte steht auf dem Spiel»,
sagte die Präsidentin des Gerichts, Sabine Schudoma. Es drohten
erhebliche Nachteile für alle rechtsschutzsuchenden Bürgerinnen und
Bürger, hieß es weiter. Seit dem 6. Dezember versuchen sich
Krankenhäuser und Krankenkassen deshalb außergerichtlich zu einigen,
wie aus der «Gemeinsamen Empfehlung» der Krankenkassenverbände und
der Deutschen Krankenhausgesellschaft hervorgeht.