Kontrolleure: Unregelmäßigkeiten bei zwei Transplantations-Zentren

Berlin (dpa) - Die Regeln zur Vergabe von Transplantations-Organen in
Deutschland werden nach Angaben der regelmäßigen Kontrolleure von den
meisten Kliniken befolgt - es gab aber zwei problematische Fälle. Bei
Prüfungen der Programme für Herztransplantationen am
Universitätsklinikum Köln-Lindenthal und für Lebertransplantationen
am Uniklinikum in Frankfurt am Main seien «systematische
Unregelmäßigkeiten» festgestellt worden. Das teilten die Prüfungs-

und Überwachungskommissionen von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen
Krankenkassen bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2017/2018 am
Donnerstag in Berlin mit.

Bei den Prüfungen wird untersucht, ob bei Anmeldungen zu Wartelisten
- vor allem in dringendsten Fällen - gegen Richtlinien verstoßen
wurde. Hintergrund der Kontrollen sind auch Organspende-Skandale von
2012, die sich um Manipulationen bei Wartezeiten drehten.

Das Klinikum Köln erklärte auf Anfrage, eine unmittelbar eingeleitete
Prüfung der internen Revision habe ergeben, dass der Vorwurf nicht
gerechtfertigt erscheine. In dem Dissens gehe es um unterschiedliche
Auffassungen zu Beschreibungen des Beweglichkeitsgrads von Patienten.
Dies seien aber keine Angaben, die für eine Organvergabe entscheidend
seien. Das Klinikum Frankfurt erklärte, der Prüfbericht habe «nur in

einem sehr speziellen Teilaspekt» der Richtlinien für die Führung von

Wartelisten und die Organvermittlung «Hinweise auf Unregelmäßigkeiten

im Zeitraum vor 2016 gefunden». Die Staatsanwaltschaft sei damit
befasst, habe aber bisher kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Insgesamt werde bei Herz-, Lungen- und Lebertransplantationen «weit
überwiegend ordnungsgemäß und korrekt» gearbeitet, hieß es im
Jahresbericht weiter. Fehler in einzelnen Zentren hätten kein
systematisches Vorgehen zugunsten von Patienten erkennen lassen. Bei
Nieren und Bauchspeicheldrüsen seien «keinerlei Auffälligkeiten»
festgestellt worden. Es gebe weiterhin keine Anhaltspunkte für eine
mögliche Bevorzugung von Privatpatienten. Träger der Kommissionen
sind die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und
der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen.