Mindestens sechs Ermittlungsverfahren gegen KSK-Soldaten

Berlin/Böblingen (dpa) - Die Staatsanwaltschaft ermittelt in
mindestens sechs Verfahren gegen Soldaten oder Soldatinnen der
Bundeswehr-Eliteeinheit KSK. Das geht aus einer Antwort der
Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Martina
Renner (Linke) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Zuvor hatte die «taz» berichtet.

Darunter ist auch ein Ermittlungsverfahren, das in Zusammenhang steht
mit dem Erlass eines Strafbefehls des Amtsgerichts Böblingen gegen
einen Soldaten im November, der mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben
soll. Wie es in der Antwort des Verteidigungsministeriums heißt,
lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen.

In einem weiteren Fall wird wegen Vergewaltigung ermittelt, in einem
anderen wegen Misshandlung Untergebener. Auch wegen des Verdachts des
sexuelles Kindesmissbrauch und des Besitzes kinder- und
jugendpornografischer Schriften ermittelt die Staatsanwaltschaft
gegen einen oder mehrere KSK-Angehörige. Weitere Verfahren laufen
wegen besonders schweren Landfriedensbruchs sowie Körperverletzung.
Der letzte Fall dreht sich um einen gefährlichen Eingriff in den
Straßenverkehr und Abrechnungsbetrug.

In zwei weiteren Fällen sei zwar das Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft abgeschlossen, eine gerichtliche Entscheidung
stehe aber noch aus. In einem wurde demnach der Erlass eines
Strafbefehls beantragt, im anderen Anklage erhoben. In beiden Fällen
wird den Soldaten das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen vorgeworfen.