Ambulante Pflegedienste werben irreführend mit Pflegenoten

Bad Homburg (dpa/lhe) - Ambulante Pflegedienste dürfen nicht mit
veralteten Pflegenoten oder irreführenden Angaben für sich werben.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat nach eigenen
Angaben nun in drei Fällen Unterlassungsansprüche durchgesetzt, wie
sie am Mittwoch mitteilte. Dabei geht es besonders um die Verwendung
der sogenannten Pflegenoten, die der Medizinische Dienst der
Krankenkassen (MDK) an Heime und ambulante Dienste vergibt.

Beanstandet hatte die Wettbewerbszentrale Werbemaßnahmen von 19
Pflegediensten. In 15 Fällen sei die Werbung geändert worden,
ein Verfahren laufe noch. Unternehmen hätten beispielsweise
veraltete, bessere Noten an Stelle der aktuellen Ergebnisse in der
Werbung verwendeten. Auch irreführende Aussagen waren angemahnt
worden, heißt es vonseiten der Wettbewerbszentrale. So habe ein
Dienst auf seiner Internetseite erklärt, wie «desolat und
unprofessionell» die bisherige Versorgung vor Ort sei, obwohl
zahlreiche Mitbewerber in der Umgebung bessere Pflegenoten erzielt
hätten.