Prozess um Präimplantationsdiagnostik

Ansbach (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Ansbach
befasst sich am Donnerstag (10.00 Uhr) mit der Frage, ob ein Labor
befruchtete Eizellen auch ohne Zustimmung der Ethikkommission
genetisch untersuchen darf. Die Stadt München hat das verboten -
dagegen zog das Münchner Labor vor Gericht. Die sogenannte
Präimplantationsdiagnostik, bei der befruchtete Eizellen untersucht
werden, bevor sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden, ist
hochumstritten und in Deutschland stark reglementiert. Erst vor
wenigen Tagen hatten Genmanipulationen an Zwillingen in China nicht
nur unter Wissenschaftlern weltweit Entsetzen ausgelöst.