Versicherte muss Kosten für Taxi mit Eigenblut selbst tragen

Darmstadt (dpa/lhe) - Entscheidet sich ein Patient aus Zeit- und
Kostengründen, eine Eigenblutspende an einem bestimmten Ort vornehmen
zu lassen, muss er Transportkosten für das Blut selbst tragen. Das
hat das Hessische Landessozialgericht in einem am Mittwoch bekannt
gewordenen Urteil entschieden. Wenn der Transport aus medizinischen
Gründen notwendig ist, wird er dagegen bezahlt.

Eine Jugendliche mit einer angeborenen Hüftfehlstellung aus Hessen
wurde 2014 und 2015 - im Alter von 14 und 15 Jahren - in einer
Spezialklinik in Dortmund operiert. Dafür empfahl die Klinik
Eigenblutspenden. Diese wurden in der Uniklinik Gießen vorgenommen.
Die Transportkosten in Höhe von 199 Euro erstattete die Krankenkasse
beim ersten Mal mit dem Hinweis auf eine Einzelfallentscheidung. Beim
zweiten Mal lehnte sie die Kostenübernahme mit der Begründung ab, die
Blutspende hätte auch in Dortmund erfolgen können. Die Mutter des
Mädchens verwies dagegen darauf, dass sie dafür hätte Urlaub nehmen
müssen, für ihre Tochter zwei Schultage ausgefallen wären und die
Fahrtkosten etwa 200 Euro betragen hätten.

Das Landessozialgericht gab der Krankenkasse Recht. Die
Eigenblutentnahme sei zwar eine Krankenhausleistung. Die Kosten für
den Transport seien aber nur dann zu übernehmen, wenn die
operierenden Ärzte die Blutentnahme an einem anderen Ort als dem der
Operation aus medizinischen Gründen für notwendig erachteten.