Bewährungsstrafen für Ärzte wegen unerlaubter Methadonabgabe

Lübeck (dpa/lno) - Wegen unerlaubter Abgabe von Methadon hat das
Lübecker Landgericht am Montag zwei Ärzte zu Bewährungsstrafen von
jeweils sechs Monaten verurteilt. Außerdem muss jeder Mediziner 3000
Euro an eine Suchthilfeorganisation zahlen. Der 63 Jahre alte frühere
Leiter der psychiatrischen Abteilung des Johanniterkrankenhauses und
ein 57 Jahre alter Oberarzt hatten gestanden, zwischen 2011 und 2016
in einer Methadon-Ambulanz des Johanniter-Krankenhauses in Geesthacht
im Kreis Herzogtum Lauenburg die Ersatzdroge an suchtkranke Patienten
abgegeben zu haben. Damit hätten sie gegen die
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und die Apothekenverordnung
verstoßen, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung.

Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Verteidigung. Die
Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen von sieben beziehungsweise
neun Monaten gefordert.