Polizeieinsatz in Psychiatrie Bedburg-Hau - Ausbruchsversuch

Die Polizei umstellt am Sonntag die Psychiatrie in Bedburg-Hau.
Mindestens ein Patient soll einen Ausbruch geplant haben. Nach rund
sechs Stunden gibt die Polizei Entwarnung.

Bedburg-Hau (dpa) - In einer Psychiatrie in Bedburg-Hau am
Niederrhein hat es am Sonntag einen Großeinsatz der Polizei gegeben.
Mindestens ein Patient habe versucht, auszubrechen, sagte ein
Sprecher der Polizei Essen am Sonntagabend. Es gebe keine Gefahr für
die Bevölkerung, teilte die Polizei über den Kurznachrichtendienst
Twitter mit. Alle Menschen seien unter Kontrolle, es gebe keine
Verletzten und keine Geiseln.

Die Polizei war nach Angaben eines Sprechers gegen 15.00 Uhr von der
LVR-Klinik Bedburg-Hau informiert worden, dass mindestens eine Person
den Ausbruch plane. «Es kam zu tumultartigen Szenen innerhalb des
Gebäudes, weshalb sich die Mitarbeiter zurückgezogen haben», sagte
der Sprecher weiter. Es sollen auch Gegenstände zerdeppert worden
sein. Die Polizei sei daraufhin mit einer «Vielzahl von Kräften»
angerückt. Sie habe auch Unterstützung von Spezialkräften erhalten.
Die Beamten hätten ein Gebäude umstellt.

Die Polizei nahm dann mit den Personen im Gebäude Kontakt auf. Diese
hätten aufgegeben. Nach rund sechs Stunden sei der Einsatz beendet
gewesen. Nähere Angaben zu dem oder den potenziellen Ausbrechern
machte die Polizei zunächst nicht. Auch der Fluchtgrund sei bislang
völlig unklar. Der Klinikbetrieb gehe nun weiter. Die Polizei sei
noch vor Ort, um zu ermitteln.

Die Vorbereitungen für den Ausbruchsversuch waren nach Angaben des
Sprechers bereits am Samstag in den späten Abendstunden von den
Mitarbeitern der Klinik entdeckt worden. In der Folge sollte es am
Sonntag mindestens eine Verlegung geben. Als Reaktion darauf habe es
dann die tumultartigen Szenen gegeben.

Die LVR-Klinik Bedburg-Hau ist nach Darstellung ihrer Homepage eine
der größten Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen zur Behandlung
psychisch erkrankter Menschen. In der Klinik würden auch Patienten
untergebracht, die eine Straftat begangen haben, zu dieser Zeit
jedoch seelisch schwer krank und deshalb vermindert schuldfähig oder
schuldunfähig seien.