Weg für Milliarden-Entlastungen vieler Bürger 2019 frei

Die Länderkammer hatte ein volles Programm in der vorletzten Sitzung
dieses Jahres - und segnete eine ganze Palette von Neuregelungen ab.
Diese sollen bald konkret bei Millionen Bundesbürgern ankommen.

Berlin (dpa) - Verbesserungen bei der Rente, Entlastungen bei den
Krankenkassenbeiträgen, mehr Stellen für Pflegekräfte: Der Bundesrat

hat am Freitag mehrere milliardenschwere Gesetzesvorhaben der großen
Koalition gebilligt, die nun meist zum Jahreswechsel kommen können.
Der neue Bundesratspräsident, Schleswig-Holsteins Regierungschef
Daniel Günther (CDU), rief in seiner Antrittsrede zu einem mutigen
Eintreten für die Demokratie und die europäische Einigung auf. Ein
Überblick über wichtige Beschlüsse der Länderkammer:

KRANKENVERSICHERUNG: Die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen
Krankenkassen werden entlastet - die Arbeitgeber müssen wieder die
Hälfte des gesamten Beitrags zahlen. Ab 1. Januar 2019 finanzieren
sie auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden
Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und Rentner
sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich.

FAMILIEN: Der Weg für ein Entlastungspaket von 9,8 Milliarden Euro
ist frei. Das Kindergeld steigt dadurch ab Juli um 10 Euro pro Kind
im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 204 Euro, für
das dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro monatlich.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird erhöht. Zudem steigt der
Grundfreibetrag der Steuerzahler von 9000 auf zunächst 9168 Euro.

TEILZEIT: Millionen Arbeitnehmer bekommen ein Recht auf zeitlich
befristete Teilzeit. Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig für ein
bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die
Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Die befristete Teilzeit mit
anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens
45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in
dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur
einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

RENTE: Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente wird bis 2025
konstant gehalten. Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird bei
mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der Rentenbeitragssatz soll
bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Heute
beträgt er 18,6 Prozent. Die Mütterrente wird deutlich ausgeweitet.
Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker
angerechnet. Mehr Geld sollen auch Erwerbsminderungsrentner bekommen.

PFLEGE: Für den Kampf gegen die Personalnot in der Pflege kommt ein
Paket für 13 000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege. In Kliniken

sollen die Krankenkassen jede aufgestockte Stelle komplett bezahlen.
Taxifahrten zum Arzt sollen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und
Menschen mit Behinderungen künftig einfacher werden. Angehörige, die
zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges Familienmitglied
parallel in derselben Reha-Einrichtung betreuen lassen können.

VERKEHR I: Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird erhöht.

In die neuen Sätze werden ab 1. Januar 2019 erstmals auch die Kosten
der Lärmbelastung eingerechnet. Mehr berücksichtigt wird auch eine
stärkere Straßenbelastung durch schwere Laster. Durch die neuen Sätze

und die seit Sommer geltende Ausweitung der Maut auf alle
Bundesstraßen erwartet der Bund Einnahmen von durchschnittlich
7,2 Milliarden Euro pro Jahr - 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher.

VERKEHR II: Jobtickets sind künftig steuerfrei. Bekommen Beschäftig
te
vom Arbeitgeber eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse
und Bahnen, muss die Kostenersparnis nicht mehr versteuert werden -
die steuerfreien Leistungen werden aber auf die Entfernungspauschale
angerechnet. Außerdem werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge bei der
Dienstwagen-Besteuerung begünstigt. Der Bundesrat billigte daneben
Neuregelungen für schnelleres Planen und Bauen von Verkehrswegen.

JUSTIZ: Der CDU-Politiker Stephan Harbarth wird neuer Vizepräsident
des Bundesverfassungsgerichts und rückt damit aller Voraussicht nach
2020 an die Spitze des höchsten deutschen Gerichts. Der Bundesrat
wählte den 46 Jahre alten Unionsfraktionsvize einstimmig in die neue
Funktion, nachdem ihn der Bundestag am Donnerstag zum Richter gewählt
hatte. Harbarth soll in Karlsruhe auf Ferdinand Kirchhof (68) folgen.

ZEITUMSTELLUNG: Der Bundesrat warnt angesichts des Vorschlags der
EU-Kommission für ein Ende der halbjährlichen Zeitumstellung vor
dauerhaften Unterschieden zwischen Deutschland und Nachbarstaaten.
Dies könnte den grenzüberschreitenden Austausch beeinträchtigen und
hätte auch negative Auswirkungen für Pendler.

SICHERHEIT: Ein zentrales Register soll mehr Transparenz über private
Sicherheitsdienste und die Zuverlässigkeit ihres Personal schaffen.
Darüber sollen zum Beispiel für Wachleute in Flüchtlingsunterkünfte
n
künftig auch Regelabfragen bei den Verfassungsschutzbehörden laufen.