Bundesamt dringt auf schnelles Verbot kommerzieller Tattoo-Entfernung

Berlin/Salzgitter (dpa) - Das Entfernen von Tätowierungen mit Hilfe
von Laser sollte nach Forderung des Bundesamtes für Strahlenschutz
nur noch ärztlichem Personal erlaubt sein. Behördenpräsidentin Inge
Paulini forderte in der «Augsburger Allgemeinen» die Bundesländer
auf, einer entsprechenden Verschärfung der Strahlenschutzverordnung
am Freitag im Bundesrat zuzustimmen. Demnach sollen in Zukunft allein
Hautärzte derartige Laserbehandlungen durchführen dürfen. Bislang
dürfen das auch Kosmetiker, Heilpraktiker oder Tätowierer anbieten.

«Der Einsatz von Lasern ist immer mit Risiken verbunden», sagte
Paulini der Zeitung und verwies auf eine Studie ihrer Behörde, wonach
bei knapp einem Fünftel der Behandlungen bleibende Nebenwirkungen
aufgetreten seien. «Dabei drohen im schlimmsten Fall Verbrennungen,
Pigmentstörungen oder Narben», schilderte die Bundesamtschefin.
«Außerdem muss vor einer Behandlung ausgeschlossen sein, dass die
Haut bereits geschädigt ist und vielleicht schwarzer oder weißer
Hautkrebs vorliegt», sagte die Strahlenschützerin. «Das kann nur ein

Facharzt beurteilen.»

In der Politik gibt es auch Kritik an den Reformplänen. So hatte
CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß im vergangenen Monat vor
einer Überlastung der Mediziner gewarnt. «Von heute auf morgen
müssten wir dadurch die Zahl der Hautärzte um die Hälfte erhöhen»
,
hatte Krauß mit Blick auf die mögliche Verschärfung vorhergesagt. Ein

Hautarzt müsste demnach 22 Wochen im Jahr durchgängig Tätowierungen
entfernen, um der geplanten Verordnung gerecht zu werden.