Paragraf 219a bleibt Zankapfel in der Koalition

Berlin (dpa) - Eine Reform des sogenannten Werbeverbots für
Abtreibungen ist weiterhin nicht in Sicht. CDU und CSU wandten sich
am Donnerstagabend im Bundestag ausdrücklich gegen eine Abschaffung
oder Einschränkung der umstrittenen Regelung. Der Paragraf 219a des
Strafgesetzbuchs (StGB) sei zentral für den Schutz des ungeborenen
Kindes, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).

Die große Koalition streitet schon länger um den Paragrafen, der
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Im Rahmen
der Plenardebatte warb die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende
Eva Högl bei der Union erneut für eine Reform. Es bleibe die Position
der Sozialdemokraten, dass Ärzte nicht bestraft werden dürften, wenn
sie Abbrüche vornehmen oder darüber informieren, sagte Högl.

Auch FDP, Linke und Grüne sind gegen das Werbeverbot und hatten
entsprechende Entwürfe für eine Gesetzesänderung eingebracht.
Gemeinsam mit der SPD gäbe es im Bundestag eine Mehrheit für die
Abschaffung von Paragraf 219a. Der Koalitionsvertrag schreibt
allerdings ein einheitliches Abstimmungsverhalten vor. Wenn die
Sozialdemokraten gemeinsam mit der Opposition gegen die Union stimmen
würden, wäre das also ein Vertragsbruch. Anlass der Debatte ist die
Verurteilung einer Ärztin aus Gießen, die auf ihrer Internetseite
darauf hingewiesen hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.