Streit um Apothekenautomaten geht vorm Oberlandesgericht weiter

Heilbronn (dpa/lsw) - Im Rechtsstreit um einen Apothekenautomaten
zieht der Versandhändler DocMorris vor das Oberlandesgericht in
Karlsruhe. Ein Termin ist am 10. April kommenden Jahres angesetzt,
bestätigte eine Sprecherin des Gerichtes am Donnerstag einen Bericht
der «Heilbronner Stimme» (Freitag). In der ersten Instanz war
DocMorris vor dem Landgericht Mosbach gescheitert. Dort hatten ein
Versandapotheker aus Deutschland sowie drei Apotheker aus dem Umkreis
und ein Landesverband gegen den Betrieb des Automaten geklagt.

Die Anlage in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) hatte
nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgegeben, nachdem
Mitarbeiter in den Niederlanden das Medikament per Knopfdruck
freigegeben hatten. Beraten wurde per Videochat. Das Gericht verbot
den Betrieb mit der Begründung, dass die praktizierte Abgabe und
Lagerung von Medizin gegen das Arzneimittelgesetz verstoße und
wettbewerbswidrig sei. Die Abgabe sei nur in einer Apotheke oder
durch den Versandhandel einer Apotheke zulässig. Dagegen geht
DocMorris nun in Berufung.