Milliarden-Entlastung für Krankenversicherte kommt 2019 Von Sascha Meyer und Basil Wegener, dpa

Die Kosten im Gesundheitswesen dürften in den nächsten Jahren weiter
steigen. Aber die Versicherten müssen das nicht mehr allein schultern
- die Arbeitgeber sind künftig wieder zu gleichen Teilen dabei.

Berlin (dpa) - Die rund 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen
Krankenkassen in Deutschland werden zum Jahreswechsel deutlich
entlastet. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eines der zentralen
Vorhaben der großen Koalition, wonach die Arbeitgeber wieder die
Hälfte des gesamten Beitrags zahlen müssen. Ab 1. Januar 2019
finanzieren sie auch die bisher von den Mitgliedern allein zu
zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und
Rentner sparen so 6,9 Milliarden Euro jährlich. Sie sollen auch auf
Dauer geschützt werden, steigende Gesundheitskosten allein zu tragen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, Arbeitnehmer
profitierten jeden Monat konkret auf ihrer Lohnabrechnung. «Das ist
die gute Botschaft.» Selbst bei steigenden Pflegebeiträgen bleibe im
kommenden Jahr mehr Netto vom Brutto. SPD-Fraktionsvize Karl
Lauterbach sprach von einem Beschluss von «historischer Bedeutung»,
mit dem eine schleichende Privatisierung des Gesundheitssystems
abgewendet werde. Für das Gesetz stimmten die Koalition und die
Grünen, dagegen votierte die FDP. AfD und Linke enthielten sich. Im
Bundesrat sind die Pläne nicht zustimmungspflichtig.

Zulasten der Arbeitnehmer aufgeweicht worden war die traditionelle
Parität bei den Beiträgen vor 13 Jahren. Von 2005 bis 2014 mussten
sie einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zahlen - dies sollte damals
die Arbeitgeber entlasten. Seit 2015 setzt sich der Beitrag aus einem
einheitlichen allgemeinen Satz und einem flexiblen Zusatzbeitrag
zusammen. Der feste Satz liegt bei 14,6 Prozent und wird je zur
Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Zusatzbeiträge,
die Kassen für sich festlegen können, schultern die Mitglieder bisher
allein. Sie liegen derzeit im Schnitt bei 1,0 Prozent. Die Rückkehr
zur Parität war ein Kernanliegen der SPD in der großen Koalition.

Der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Kai
Helge Vogel, sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Das ist eine
wichtige Weichenstellung für die Zukunft.» Zwar seien kurzfristige
Einsparungen nicht so groß. Bei einem Zusatzbeitrag von 1 Prozent und
einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro seien es 10 Euro im Monat. Doch
da die Gesundheitskosten absehbar immer weiter steigen, weil die
Bevölkerung älter wird und der medizinisch-technische Fortschritt
teuer ist, falle der Schritt langfristig immer stärker ins Gewicht.

Verbraucherschützer Vogel lobte die ebenfalls beschlossene Entlastung
von Selbstständigen mit geringen Einkommen. Diese seien durch die
Krankenkassenbeiträge bisher oft völlig überlastet. Das betreffe vor

allem Solo-Selbstständige wie Kioskbesitzer oder Taxiunternehmer.
Laut Gesetz verringert sich der Mindestbeitrag für hauptberuflich
Selbstständige von rund 360 Euro auf rund 156 Euro. Auch bisher
vorgeschriebene Nachweise sollen wegfallen.

Gesetzliche Kassen mit besonders großem Finanzpolster müssen Reserven
zudem ab 2020 binnen drei Jahren abbauen. Bedingung ist aber, dass
bis dahin eine Reform des komplizierten Finanzausgleichs unter den
Kassen geschafft ist. Kassen, bei denen die Rücklagen mehr als eine
Monatsausgabe ausmachen, dürfen den Zusatzbeitrag nicht mehr anheben.
Das Gesetz sieht unter anderem auch vor, dass frühere Zeitsoldaten
leichter in gesetzliche Krankenkassen kommen können.

Insgesamt geht es um Entlastungen von bis zu acht Milliarden Euro -
neben der hälftigen Beitragsfinanzierung auch durch die Entlastungen
für Selbstständige und mögliche Senkungen durch Abbau von Reserven.

Unabhängig von dem Gesetz hat Spahn signalisiert, dass es 2019 beim
durchschnittlichen Zusatzbeitrag Spielraum für eine Senkung um
0,1 Punkte auf 0,9 Prozent gibt. Über den tatsächlichen Zusatzbeitr
ag
entscheiden die Kassen dann aber jeweils selbst. Zum Jahreswechsel
sollen außerdem der Pflegebeitrag um 0,5 Punkte erhöht und der
Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte gesenkt werden.