Mehr Therapien für Menschen mit geistigen Behinderung

Berlin (dpa) - Menschen mit geistiger Behinderung können sich künftig
leichter auf Kassenkosten mit Psychotherapie behandeln lassen. Das
hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und
Kliniken am Donnerstag in Berlin entschieden. Der Ausschuss ist das
höchste Entscheidungsgremium des deutschen Gesundheitswesens. Laut
dem Beschluss können Menschen mit Intelligenzminderungen bei einer
ambulanten Psychotherapie zusätzliche Zeiteinheiten zulasten ihrer
Krankenkasse erhalten. Bis zu zehn psychotherapeutische
Sprechstunden-Einheiten je Krankheitsfall werden demnach bezahlt.

Patienten können zudem in psychotherapeutischen Sprechstunden rasch
und ohne große Hürden abklären, ob sie weitere Hilfe brauchen. Ferner

gibt es laut der neu gefassten Richtlinie mehr Möglichkeiten,
Bezugspersonen in die Therapie einzubeziehen.

Bundesausschuss-Mitglied Monika Lelgemann teilte mit, das Gremium
habe sich auch mit dem Begriff «geistige Behinderung»
auseinandergesetzt. Viele Betroffene lehnten ihn als diskriminierend
ab. Einen alternativen Begriff, der Konsens finde, klar das
Krankheitsbild beschreibe und die etablierte Bezeichnung ersetzen
könne, gebe es aber noch nicht.