Prozess: Narkosearzt soll ohne Zulassung praktiziert haben

Trier (dpa/lrs) - Ein Narkosearzt soll bei 60 Operationen Patienten
betäubt haben, obwohl er keine ärztliche Zulassung mehr hatte. Wegen
unbefugter Ausübung der Heilkunde und gefährlicher Körperverletzung
muss sich deshalb ein 66-Jähriger ab (dem morgigen) Mittwoch (9 Uhr)
vor dem Landgericht Trier verantworten. Laut Staatsanwaltschaft hat
der Mediziner im Juni und Juli 2013 im Kreiskrankenhaus in Saarburg
Anästhesien gemacht, obwohl er wusste, dass seine Approbation wirksam
widerrufen worden war.

Die Behandlungen seien zwar ohne Mängel gewesen. Dennoch hat sich der
Mann nach Auffassung der Anklagebehörde strafbar gemacht: Die
Einwilligungen der Patienten seien unwirksam, da diese nicht über die
aberkannte Zulassung des Arztes informiert gewesen waren. Der
Anästhesist hatte seine Approbation wegen vorherigen strafbaren
Fehlverhaltens verloren. Seit Mai 2013 habe er gewusst, dass er nicht
mehr als Arzt praktizieren durfte, hieß es.

Auch wenn 60 Fälle angeklagt sind, geht es in dem Prozess lediglich
um 51 Fälle. Neun Fälle seien inzwischen eingestellt worden, weil die
dabei zu erwartende Strafe neben der Strafe, die wegen der anderen
Tatvorwürfe zu erwarten ist, nicht beträchtlich ins Gewicht falle,
sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen.