Patienten bekommen wegen Fehler in Hüftprothese Schmerzensgeld

Freiburg (dpa/lsw) - Wegen fehlerhafter Hüftprothesen hat das
Landgericht Freiburg zwei Patienten Schmerzensgeld von jeweils 25 000
Euro zugesprochen. Die Hüftprothesen weisen Konstruktionsfehler auf,
für die der Hersteller verantwortlich sei, entschied das Gericht nach
rund achtjähriger Verfahrensdauer am Montag. Der Schweizer Hersteller
der Prothesen und seine deutsche Tochtergesellschaft, die das Produkt
in Deutschland vertreibe, seien dafür verantwortlich. Den zwei
Patienten, die gegen das Unternehmen geklagt hatten, waren die
Prothesen 2005 eingesetzt worden. Weil beide Kläger danach an
Hüftschmerzen litten, wurden die Prothesen 2009 und 2010 entfernt.

Die damals neu auf den Markt gekommenen Prothesen seien für die
gesundheitlichen Beschwerden der Patienten verantwortlich, stellte
das Gericht fest. Im menschlichen Körper sei durch das fehlerhafte
Produkt Metall freigesetzt worden. Dies habe zu Entzündungen und
Knochenverlust geführt. Die Prothese, die den Angaben zufolge 2003 in
Deutschland neu auf den Markt kam, werde heute nicht mehr vertrieben.

Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die am
Prozess Beteiligten haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen
(Az.: 1 O 240/10 und 1 O 26/17). Bereits im Februar vergangenen
Jahres hatte das Gericht in einem ähnlichen Fall den Hersteller der
Prothesen zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Auch dieses
Urteil ist noch nichts rechtskräftig, da vor dem Oberlandesgericht
(OLG) Karlsruhe Berufung eingelegt wurde.

Fehler in Hüftprothesen hatten vor einigen Jahren in und um Freiburg
Schlagzeilen gemacht und Patienten verunsichert. Den Angaben zufolge
gab es zahlreiche Betroffene, viele von ihnen klagen gegen den
Prothesenhersteller. Allein beim Landgericht Freiburg sind den
Angaben zufolge noch rund 100 vergleichbare Verfahren anhängig.