AfD-Fraktionschefin von Storch: «Abtreibung ist kein Menschenrecht»

Berlin (dpa) - Das Werbeverbot für Abtreibungen sollte aus Sicht der
AfD-Fraktionschefin im Bundestag, Beatrix von Storch, nicht
abgeschafft oder abgeschwächt werden. Nach geltendem Strafrecht seien
Abtreibung rechtswidrig und nur unter bestimmten Bedingungen
straffrei. «Was rechtswidrig ist, darf nicht beworben werden», sagte
sie der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Samstag). «Abtreibung ist kein

Menschenrecht», sagte sie weiter. Sie wünsche sich stattdessen eine
«Willkommenskultur für Kinder».

Union und SPD streiten seit längerem über den Paragrafen 219a im
Strafgesetzbuch. Dieser verbietet es, für Abtreibungen zu werben.
Gegner der Regelung argumentieren, dass auch sachliche Informationen
für ungewollt schwangere Frauen durch den Paragrafen verhindert
würden. Die SPD will diesen daher reformieren oder abschaffen. In der
Union gibt es dagegen aber große Vorbehalte.

Anlass der Debatte ist die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen, die
auf ihrer Internetseite darauf hingewiesen hatte, dass sie
Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.

Auch Caritas-Präsident Peter Neher sieht keine Notwendigkeit, das
Werbeverbot zu lockern: «Ich bin davon überzeugt, dass dieser
Paragraf einer umfassenden Information schwangerer Frauen, die auch
ich für nötig halte, nicht entgegensteht.» Der zentrale Ort, um sich

zu informieren, sei die Schwangerschaftskonfliktberatung, die über
alle relevanten Aspekte informiere. Dies schließe auch die
Information mit ein, welche Ärzte Schwangerschaftsabbrüche
durchführen. Weiter sagte der Chef der katholischen Organisation:
«Schwangerschaftsabbrüche sind Unrecht, und das
Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, dies auch
im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten.»

Das Statistische Bundesamt hat im vergangenen Jahr 101 209
Schwangerschaftsabbrüche registriert.