Richter befangen? - Prozess um erfolglose Sterilisation gestoppt

Der Prozess wird gut zwei Stunden vor Beginn erstmal vertagt. Ein
Mann, der ungewollt ein Kind zeugte, klagt wegen erfolgloser
Sterilisation, gegen seinen Arzt. Ein Befangenheitsantrag seines
Verteidigers gegen die gesamte Kammer stoppt das Verfahren zunächst.

Offenburg (dpa/lsw) - Der Offenburger Prozess um einen Mann, der
trotz Sterilisation ein Kind gezeugt hat und nun gegen seinen Arzt
und dessen Praxis vorgeht, ist am Freitag zunächst aufgehoben worden.
Einen neuen Termin gibt es vorerst nicht, wie ein Sprecher des
Landgerichts mitteilte. Grund für die Vertagung sei ein
Befangenheitsantrag des Klägers gegen die gesamte Arzthaftungskammer.
Sie hätte am Freitag über den Fall verhandeln sollte. Den Antrag
begründete die Verteidigung des Mannes damit, dass die Kammer den
Termin trotz einer Erkrankung ihres Mandanten nicht habe verlegen
wollen.

Der Kläger will Schadenersatz erstreiten. Er macht geltend, dass er
von dem Urologen nicht ausreichend aufgeklärt worden sei über das
Risiko, trotz des Eingriffs wieder zeugungsfähig zu werden. Er will
für seine Frau 20 000 Euro Schmerzensgeld wegen ihrer durch die
Schwangerschaft entstandenen Belastungen.

Vor allem aber klagt er auf Unterhalts- und Betreuungskosten für
seinen kleinen Sohn bis zu dessen 18. beziehungsweise 25. Lebensjahr.
Auch die Kosten für ein zusätzliches Zimmer sowie ein größeres Auto

sollen ihm demnach erstattet werden - insgesamt rund 350 000 Euro
(Az.: 3 O 320/17). Der Mann war 2016 sterilisiert worden. 2017 wurde
seine Frau schwanger und brachte einen Sohn zur Welt.

Die Prozessgegner bestreiten die Vorwürfe mangelhafter Aufklärung.
Außerdem sei nicht bewiesen, ob das Kind auch wirklich der leibliche
Sohn des Klägers ist. Die Anwälte beider Seiten wollen sich zu den
Umständen des Falles nicht äußern.

Wann ein neuer Termin anberaumt werden kann, ist noch unklar. Dem
Landgerichtssprecher zufolge soll kommende Woche über den
Befangenheitsantrag entschieden werden.