Senator: Paragraf 219a muss gestrichen werden

Berlin (dpa/bb) - Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat
sich erneut dafür ausgesprochen, den umstrittenen Paragrafen 219a aus
dem Strafgesetzbuch zu streichen. Das Urteil von Gießen unterstreiche
diese Notwendigkeit, erklärte Behrendt am Freitag. Der Paragraf
stellt die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft unter
Strafe.

Das Landgericht Gießen hatte am Freitag die Verurteilung der Ärztin
Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen bestätigt.
Demnach soll sie 6000 Euro Strafe zahlen.

Der Berliner Senator sagte, der Paragraf 219a erschwere Frauen den
Zugang zu Informationen und kriminalisiere die Ärzteschaft. «Ich kann
deshalb die Bundesregierung und die Justizminister der Länder nur
bitten, ihre Blockade aufzugeben.»

Berlin hat laut Justizverwaltung im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur
Aufhebung von Paragraf 219a eingebracht. Hamburg, Thüringen,
Brandenburg und Bremen unterstützten das Vorhaben, hieß es.