Frauenministerin Giffey: Brauchen Reform von Paragraf 219a

Berlin (dpa) - Bundesfrauenministerin Franziska Giffey plädiert im
Streit um den Abtreibungsparagrafen 219a für eine Reform des
Gesetzes. «Wir müssen die gute Arbeit von Ärztinnen und Ärzten
entkriminalisieren und ihnen Rechtssicherheit geben», teilte die
SPD-Politikerin am Freitag mit. «Darum brauchen wir eine Reform des
Paragrafen 219a.» Das Gesetz verbietet das öffentliche Anbieten,
Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen.

Am Freitag hatte das Landgericht Gießen eine Berufung der Ärztin
Kristina Hänel abgewiesen. Sie war vor knapp einem Jahr vom
Amtsgericht zu einer Strafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie
laut Urteil auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche geworben
hatte.

Giffey betonte, es gehe um Information, nicht um Werbung. «Wenn
Frauen in so einer schwierigen Situation sind - und das ist eine
extreme Ausnahmesituation - dann brauchen sie Beratung, Information
und Unterstützung», sagte Giffey. «Das darf man ihnen nicht
verwehren.»