Katholische Frauenorganisationen für Erhalt des Paragrafen 219a

Düsseldorf/Gießen (dpa/lhe) - Zwei katholische Frauenorganisationen
haben sich am Freitag für den Erhalt des Strafrechtsparagrafen 219a
ausgesprochen, der öffentliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
verbietet. Auch eine Einschränkung des Paragrafen lehnten die
Vorsitzenden des Katholischen Deutschen Frauenbunds und der
Katholischen Frauengemeinschaft Deutschland in einer gemeinsamen
Stellungnahme ab.

Schwangere in Notlagen benötigten «umfassende Informationen und
Unterstützung, die ihnen helfen können, ihr Kind zur Welt zu
bringen», hieß es darin. Gleichzeitig müsse sichergestellt sein, dass

schwangere Frauen in extremen Notlagen Zugang zu Informationen über
die Möglichkeit eines medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruchs
haben.

Der Abtreibungsparagraf stand am Freitag im Mittelpunkt eines
Berufungsverfahrens am Landgericht Gießen: Die Ärztin Kristina Hänel

hatte Rechtsmittel eingelegt, nachdem sie vom Amtsgericht wegen
verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu 6000 Euro Strafe
verurteilt worden war. Hänel bot auf ihrer Internetseite Abtreibungen
als Leistung an und informierte über das Thema
Schwangerschaftsabbruch.