Kind trotz Sterilisation - Mann klagt auf Schadenersatz

Offenburg (dpa) - Ein Mann, der trotz Sterilisation ein Kind gezeugt
hat, will ab Freitag (11.00 Uhr) vor dem Landgericht Offenburg
Schadenersatz erstreiten. Der Vater zieht vor der Arzthaftungskammer
gegen den behandelnden Arzt und dessen Praxis zu Felde. Der Kläger
macht geltend, dass er von dem Urologen nicht ausreichend aufgeklärt
worden sei über das Risiko, trotz des Eingriffs wieder zeugungsfähig
zu werden. Er will für seine Frau 20 000 Euro Schmerzensgeld
erstreiten wegen der belastenden Schwangerschaft. Zudem klagt der
Mann auf Unterhalts- und Betreuungskosten für seinen kleinen Sohn bis
zu dessen 18. beziehungsweise 25. Lebensjahr. Auch die Kosten für ein
zusätzliches Zimmer sowie ein größeres Auto sollen ihm demnach
erstattet werden - insgesamt rund 350 000 Euro (Az.: 3 O 320/17).

Die Prozessgegner bestreiten die Vorwürfe. Außerdem sei nicht
geklärt, ob das Kind auch wirklich der leibliche Sohn des Klägers
ist. Die Anwälte beider Seiten wollen sich zu den Umständen des
Falles nicht äußern.