Brustimplantate-Klagen gegen TÜV werden in Frankreich neu verhandelt

Paris (dpa) - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate werden
Schadenersatzklagen gegen den TÜV Rheinland in Frankreich neu
aufgerollt. Das oberste Gericht des Landes hob am Mittwoch ein Urteil
aus Aix-en-Provence auf, das eine Haftung des deutschen
Prüfunternehmens 2015 abgelehnt hatte. Die Frage soll nun vor dem
Pariser Berufungsgericht neu verhandelt werden, wie das
Kassationsgericht am Mittwoch bekanntgab.

Zahlreiche Frauen hatten das Unternehmen auf Schadenersatz verklagt.
Es sieht sich selbst aber als Opfer des Betrugs des Herstellers Poly
Implant Prothèse (PIP).

Das französische Unternehmen PIP hatte jahrelang ein nicht
zugelassenes Silikongel für Brustimplantate verwendet. Der Skandal
war 2010 aufgeflogen, Schätzungen zufolge könnten die reißanfällige
n
Silikonkissen weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden
sein. Der TÜV hatte Unterlagen zur Konzeption der Implantate und die
Qualitätssicherung überprüft - auf dieser Basis erhielt das
Unternehmen das europäische CE-Siegel.