Wichtiges Gerichtsurteil zum Brustimplantate-Skandal in Frankreich

Paris (dpa) - Im Zusammenhang mit dem Brustimplantate-Skandal
verkündet Frankreichs oberstes Gericht am Mittwoch eine wichtige
Entscheidung zu Schadenersatzklagen gegen den TÜV Rheinland. Der
Kassationsgerichtshof gibt bekannt, ob er ein Urteil aus
Aix-en-Provence aufhebt, das eine Haftung des deutschen
Prüfunternehmens 2015 abgelehnt hatte. Falls die Richter die damalige
Entscheidung kassieren, müsste der Prozess wahrscheinlich ganz oder
in Teilen neu aufgerollt werden.

Der TÜV hatte die Qualitätssicherung des Herstellers Poly Implant
Prothèse (PIP) zertifiziert, der jahrelang minderwertiges Silikon-Gel
für Implantate verwendet hatte. Betroffene Frauen warfen dem
TÜV deshalb Schlamperei vor und forderten Schadenersatz. Das
Prüfunternehmen sieht sich jedoch selbst als Opfer des Betrugs von
PIP - dies war im Strafprozess gegen den Gründer des inzwischen
insolventen Herstellers auch anerkannt worden.

Der Skandal war 2010 aufgeflogen. Die reißanfälligen Silikonkissen
könnten Schätzungen zufolge weltweit bei Hunderttausenden Frauen
eingesetzt worden sein.

In dem Verfahren, das nun beim Kassationsgericht liegt, hatte ein
Handelsgericht den TÜV in erster Instanz zur Zahlung von insgesamt
mehr als 5 Millionen Euro an mehr als 1600 Frauen verurteilt. Das
Berufungsgericht in Aix-en-Provence hatte dann aber geurteilt, dass
der TÜV seine Verpflichtungen erfüllt habe.