Landkreis muss für Schülerbegleitung auf Klassenfahrt zahlen

Halle (dpa/sa) - Brauchen Schüler auf Klassenfahrt eine eigene
Begleitperson, muss der Landkreis dafür die Kosten übernehmen. Das
hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden. Im konkreten Fall ging
es um zwei Schüler einer Grundschule und eines Gymnasiums im
Saalekreis. Beide leiden am Asperger-Syndrom, einer Variante des
Autismus', wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Für Klassenfahrten hatten die Eltern die Übernahme der Kosten für
eine Begleitperson beim Landkreis beantragt. Der lehnte mit der
Begründung ab, die Eltern seien im Rahmen ihrer elterlichen
Beistandspflicht selbst für die Begleitung auf eigene Kosten
zuständig. Das Gericht entschied jedoch jetzt, dass diese im Gesetz
festgelegte Beistandspflicht nicht so weit reicht.

Die Begleitung eines Kindes auf einen mehrtägigen Schulausflug gehe
über das hinaus, was Eltern leisten müssten, urteilten die Richter.
Zudem diene die Begleitung auch der Integration des Kindes in die
Klasse. Die Kosten für die Begleitung seien deshalb vom Landkreis zu
tragen.