Landesverfassungsgericht weist AfD-Antrag im Medikamentenskandal ab

Potsdam (dpa/bb) - Das Landesverfassungsgericht in Brandenburg hat
den Antrag von zwei AfD-Abgeordneten auf sofortige Akteneinsicht
im Medikamentenskandal abgewiesen. Die Kammer argumentierte in dem
Eilverfahren unter anderem, dass eine Akteneinsicht unmittelbar vor
der für Donnerstag anberaumten Sondersitzung des
Gesundheitsausschusses die Befugnisse des Ausschusses berühren könne,
in öffentlicher Sitzung Auskünfte von der Landesregierung zu
verlangen.

«Dieser Prozess öffentlicher Auseinandersetzung im Parlament könnte
unterlaufen werden, wenn einzelnen Abgeordneten ein oder zwei Tage
vor der Sitzung Zugang zu den Akten der Landesregierung gewährt
würde», erklärte das Gericht am Dienstag. In dem Skandal geht es
um Versäumnisse der für die Arzneimittelaufsicht zuständigen
Behörden.