Rheinland-Pfalz will Häftlinge nur mit Genehmigung festschnallen

Mainz (dpa/lrs) - Rheinland-Pfalz will Häftlinge grundsätzlich nur
noch mit Genehmigung eines Richters festschnallen. Das teilte das
Justizministerium am Freitag in Mainz mit. Damit reagiert das Land
auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Fixieren von
Psychiatriepatienten. Justizminister Herbert Mertin (SPD) erklärte:
«Fixierungen stellen einen besonders schweren Eingriff in die
Freiheit der betroffenen Personen dar. Schon bisher durften sie daher
lediglich als letztes Mittel erfolgen, insbesondere um
Eigenverletzungen von Gefangenen oder Sicherungsverwahrten zu
verhindern.»

Künftig werde sichergestellt, dass die Zulässigkeit einer Fixierung
zusätzlich von einem unabhängigen Richter geprüft werde, sagte
Mertin. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli entschieden, dass
ein Richter das Fixieren genehmigen muss. Ein solches Festschnallen
kommt auch in Gefängnissen vor. Deshalb hatte Rheinland-Pfalz Folgen
für den Justizvollzug geprüft. In rheinland-pfälzischen Gefängnisse
n
gab es im vergangenen Jahr 21 Fälle von Fixierungen bei 15 Menschen,
teilte das Ministerium mit. Im laufenden Jahr waren es bisher acht
Fälle, die sechs Gefangene betrafen.