Drei Fälle aktiver Sterbehilfe bei Minderjährigen in Belgien

Brüssel (dpa) - Die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe für Minderjährige

in Belgien ist in den vergangenen beiden Jahren dreimal angewandt
worden. Die drei Patienten hätten unter «unheilbaren und sehr
schweren Erkrankungen» gelitten, die in kurzer Zeit zu ihrem Tod
geführt hätten, geht aus dem Bericht der belgischen
Sterbehilfe-Kommission hervor. Die Betroffenen waren demnach 9, 11
und 17 Jahre alt. Das belgische Sterbehilfe-Gesetz wurde 2014 auf
Minderjährige ausgeweitet. 2016 wurde es das erste Mal angewendet.

Bereits seit 2002 ist in Belgien ein Sterbehilfe-Gesetz in Kraft, das
als besonders liberal gilt. Es erlaubt Ärzten die Tötung auf
Verlangen von erwachsenen, unheilbar kranken Patienten, sofern die
Mediziner ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Anfang 2014 dehnte
das Parlament die Sterbehilfe auf Minderjährige aus. Voraussetzung
ist eine unheilbare Krankheit. Der junge Patient muss unter starken
Schmerzen leiden, die kein Medikament lindern kann. Ein Psychologe
muss bezeugen, dass er urteilsfähig ist und in der Lage, die
Entscheidung zum Sterben zu fassen. Auch die Eltern müssen zustimmen.

Zwei der nun bekannt gewordenen Fälle stammen aus 2016, einer aus
2017. Dem Bericht zufolge litt einer der Patienten unter der
unheilbaren Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose. Ein weiterer hatte
bösartige Tumore im Kopf, der Dritte die Duchenne-Muskeldystrophie,
eine bestimmten Art des Muskelschwunds.

Obwohl nur wenige Kinder von der Gesetzesausweitung betroffen seien,
bezeichnete die staatliche Sterbehilfe-Kommission sie als sinnvoll.
So hätten auch Minderjährige in Bezug auf das Ende ihres Lebens die
freie Wahl und ein Mitspracherecht. Über den bereits im Juli
veröffentlichten Bericht der Kommission hatte am Mittwoch «Spiegel
Online» berichtet, nachdem die «Washington Post» ihn aufgegriffen
hatte.

Aktive Sterbehilfe ist in den meisten Ländern verboten. In der EU
erlauben nur die Niederlande, Luxemburg und Belgien ausdrücklich die
Tötung auf Verlangen. Die passive Sterbehilfe, der Abbruch
lebenserhaltender Maßnahmen, ist in zahlreichen Ländern erlaubt
beziehungsweise wird geduldet - auch in Deutschland.