Finanzierungsverordnung soll Reform der Pflegeausbildung ergänzen

Berlin (dpa) - Die umfassende Reform der Pflegeausbildung in
Deutschland hat eine weitere Hürde genommen. Gesundheits- und
Familienministerium haben sich jetzt auf Einzelheiten der
Ausbildungsfinanzierung verständigt. Der Referentenentwurf, der der
Deutschen Presse-Agentur vorliegt, regelt detailliert die Zahlungen
von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Versicherern und
Bundesländern in den geplanten Fonds, aus dem die Ausbildungskosten
beglichen werden. «Wir schaffen den Rahmen für eine angemessene
Ausbildungsvergütung, und das Schulgeld gehört endlich der
Vergangenheit an», sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Vor einem Jahr hatte der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem
die Pflegeausbildung ab dem Jahr 2020 umfassend modernisiert wird.
Danach durchlaufen Pflegekräfte für kranke Kinder, kranke Erwachsene
und alte Menschen künftig in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame
Ausbildung. Zudem müssen Auszubildende in der Pflege kein Schulgeld
mehr bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildungsvergütung.

Die Details der Ausbildung - etwa die künftigen Mindestanforderungen
- werden in einer eigenen Verordnung geregelt, die der Bundestag in
der kommenden Woche verabschieden soll. Ergänzt wird dies nun durch
eine Finanzierungsverordnung. Der Referentenentwurf wird in den
kommenden Wochen mit den betroffenen Verbänden, den anderen
Ministerien und den Bundesländern abgestimmt, ehe der Bundesrat
abschließend darüber entscheidet.