Kündigung zweier Klinik-Mitarbeiterinnen vor Gericht

Nordhausen (dpa/th) - Die fristlose Kündigung von zwei
Mitarbeiterinnen einer Reha-Klinik in Bad Langensalza beschäftigt am
Dienstag (14.00 Uhr) das Arbeitsgericht in Nordhausen. Dabei soll
sich das Gericht auch zur Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung
äußern. Bei der Entscheidung sei der Betriebsrat nicht wie im Gesetz
vorgeschrieben beteiligt worden, sagte ein Verdi-Sprecher. Die
Gewerkschaft unterstützt die Frauen bei ihrer Klage.

Ihnen war im März fristlos gekündigt worden, nachdem sie Infomaterial
über einen Streik an der zum Celenus-Verbund gehörenden Klinik an
Patienten verteilt hatten. Dazu seien sie nicht autorisiert gewesen,
hatte der Klinikdirektor im April erklärt. Sie hätten das Material
trotz mehrfacher Aufforderung zur Unterlassung verteilt. Verdi
argumentiert, die Frauen hätten die Flyer nach Dienstschluss
verteilt. Deshalb seien die Kündigungen unrechtmäßig.

An der Reha-Klinik wird seit einigen Jahren immer wieder für höhere
Löhne gestreikt. Tarifverhandlungen blieben ergebnislos.