Patientenschützer erwarten Verbesserungen durch neue Klagerechte

Berlin (dpa) - Die geplanten neuen Klagerechte für Fälle mit vielen
betroffenen Verbrauchern können aus Sicht von Patientenschützern auch
bei Kliniken und in der Pflege greifen. Nach der Schließung eines
großen Heimes wegen Pflegemängeln könne künftig ein Musterverfahren

gegen den Betreiber geführt werden, sagte der Vorstand der Deutschen
Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur.
Bewohner erhielten so die Möglichkeit, Schadenersatz für Umzugskosten
und höhere Heimkosten durchzusetzen.

Der Bundestag hatte am Donnerstag die Einführung einer sogenannten
Musterfeststellungsklage zum 1. November beschlossen. Damit können
Verbraucherschutzverbände Ansprüche vor Gericht grundsätzlich kläre
n,
wenn sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene dafür
bei einem Register melden. Konkrete Schadenersatzansprüche müssen sie
dann noch per anschließender individueller Klage geltend machen.

«Auch bei systematischen Falschabrechnungen durch einen Pflegedienst
oder ein Heim kann auf diesem Weg in einem Verfahren für Klarheit
gesorgt werden», sagte Brysch. Bisher hätten Pflegebedürftige oder
ihre Betreuer langwierige Einzelverfahren in Kauf nehmen und das
Prozessrisiko alleine tragen müssen. «Folge war, dass sich kaum
jemand praktisch wehrt.»

Auch für Patienten in Krankenhäusern könne das neue Instrument
relevant werden - zum Beispiel, wenn in einer Klinik Hygienemängel
auftreten, die mehr als 50 Patienten betreffen.