Lebensschützer scheitern vor EU-Gericht

Luxemburg (dpa) - Lebensschützer sind vor dem EU-Gericht mit dem
Vorstoß gescheitert, die EU-Kommission zum Stopp jeder Finanzierung
von Abtreibungen oder Zerstörung von Embryonen zu zwingen. Die
Luxemburger Richter bestätigten am Montag die Entscheidung der
Brüsseler Behörde, trotz einer Bürgerinitiative mit mehr als einer
Million Unterschriften keinen entsprechenden Vorschlag zu machen.
(Rechtssache T-561/14)

Die Gruppe «Einer von uns» hatte die Europäische Bürgerinitiative
2012 gestartet und mehr als die benötigten eine Million Unterstützer
in mindestens sieben EU-Ländern gefunden. Sie forderte ein Verbot der
Finanzierung von Tätigkeiten, die mit der Zerstörung menschlicher
Embryonen verbunden sind, einschließlich Abtreibungen. Sie bezog dies
auf Forschung, Entwicklungshilfe und öffentliche Gesundheitsdienste.

Nach den Regeln der Europäischen Bürgerinitiative musste sich die
Kommission offiziell mit dem Anliegen befassen. Sie entschied sich
dann jedoch im Mai 2014, keine Gesetzesinitiative vorzulegen. Nach
dem Urteil des Gerichts der Europäischen Union durfte sie das.

Zum einen könne eine Bürgerinitiative die Kommission nicht zwingen,
einen Vorschlag zu unterbreiten. Sonst würde der Behörde nach einer
erfolgreichen Unterschriftensammlung jedes eigene Ermessen genommen,
erklärten die Richter. Auch an der Begründung der Behörde hatte das
Gericht nichts auszusetzen.

Die Kommission hält die Rechtslage für ausreichend. Sie verweist
zudem darauf, dass die EU ohnehin keine Zerstörung menschlicher
Embyronen finanziere und dies auch kontrolliere. Zudem helfe ihre
Politik, die Zahl der Abtreibungen zu verringern. Die Kommission
verweist zudem auf Bedürfnisse der Stammzellforschung, die womöglich
unheilbare Krankheiten künftig behandeln helfen könnte.