Todespfleger Niels Högel zu Schadenersatz an Klinik verurteilt

Oldenburg (dpa) - Das Arbeitsgericht Oldenburg hat den des 97-fachen
Mordes angeklagten Ex-Krankenpfleger Niels Högel zu einer
Schadenersatzzahlung an das Klinikum Oldenburg verurteilt. Nach dem
Urteil vom 7. März muss Högel rund 47 000 Euro für zwei medizinische

Gutachten und Anwaltsleistungen aufbringen, die die Klinik zur
Aufklärung seiner mutmaßlichen Mordserie in Auftrag gegeben hatte,
wie «Der Spiegel» am Freitag berichtete.

Högels Anwältin Ulrike Baumann bestätigte das Urteil auf Anfrage,
wies aber daraufhin, dass das Klinikum mehr als 600 000 Euro
gefordert hatte. Damit habe sich die Klinik aber nicht durchsetzen
können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Ex-Krankenpfleger wegen Mordes an 97
Patienten an den Kliniken in Delmenhorst und Oldenburg angeklagt. Sie
wirft ihm vor, seine Opfer mit verschiedenen Medikamenten zu Tode
gespritzt zu haben. Högel hat die Taten nach Angaben der Ermittler
weitgehend gestanden. Der neue Prozess gegen den verurteilten
Patientenmörder beginnt am 30. Oktober in Oldenburg.

Wegen des Todes von sechs Patienten auf der Delmenhorster
Intensivstation hatte das Landgericht Oldenburg den Mann bereits zu
lebenslanger Haft verurteilt.