Mindestens drei Schläge - Vater für Misshandlung verurteilt

Bis zum Schluss leugnete der Vater, seinen erst 12 Tage alten Sohn
misshandelt zu haben. Doch die Verletzungen des Kindes waren für
Mediziner eindeutig. Nun urteilte ein Gericht in dem
Misshandlungsfall.

Frankfurt (Oder) (dpa/bb) - Wegen Misshandlung seines knapp zwei
Wochen alten Sohnes hat das Landgericht Frankfurt (Oder) einen Mann
zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es am
Montag als erwiesen an, dass der 37-Jährige aus Eberswalde dem Baby
mindestens drei Schläge versetzt hatte. Es befand ihn der
Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung für schuldig.

Die Tat ereignete sich bereits im Oktober 2011. Das Baby hatte
seinerzeit wohl aufgrund eines wunden, schmerzenden Hinterns nicht
aufgehört zu schreien, als der Vater nach Überzeugung des Gerichts
zuschlug. Das Baby trug Schwellungen und Hämatome am ganzen Körper
sowie im Gesicht davon.

Erst eine Hebamme, die am nächsten Tag zu einem Kontrollbesuch in die
junge Familie kam, veranlasste, dass das Kind unverzüglich in ein
Krankenhaus kam. Dort hegten die Ärzte angesichts der Verletzungen
schnell den Verdacht der Misshandlung. Seit dem Vorfall lebt der
Junge in einer Pflegefamilie.

Die Eltern leugneten, dem Baby Gewalt angetan zu haben. Dennoch waren
sie vom Amtsgericht Eberswalde 2015 zu je zwei Jahren Haft auf
Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatten beide Berufung eingelegt,
so dass der Fall jetzt in zweiter Instanz vor dem Landgericht
Frankfurt (Oder) verhandelt wurde.

Da die 26 Jahre alte Mutter zum Prozessauftakt Ende März nicht
erschien, war ihre Berufung verworfen worden. Der Vater auf der
Anklagebank behauptete erneut, dem Kind nichts getan zu haben. Die
später festgestellten Verletzungen habe der Junge noch nicht gehabt,
als sie ihn ins Krankenhaus gebracht hätten, sagte er vor Gericht.

«Es gibt keinen Zweifel, dass Sie das Baby geschlagen haben, und auch
keine anderen Verletzungsmöglichkeiten», entgegnete die Vorsitzende
Richterin Barbara Sattler in der Urteilsbegründung am Montag. Sie
verwies auf das gerichtsmedizinische Gutachten, in dem von «stumpfer
Gewalteinwirkung» die Rede ist, und auf die Zeugenaussage der
Hebamme, die angesichts des verletzten Babys schockiert gewesen sei.
Der «kleine blaue Fleck» über dem Auge des Säuglings, vom dem beide

Elternteile übereinstimmend vor Gericht gesprochen hatten, sei in
Wirklichkeit ein «richtiges blaues Auge» gewesen, machte die
Richterin deutlich.

Mit dem Urteil folgte die Kammer den Ausführungen und dem Strafantrag
der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für Freispruch
plädiert. Das Urteil fiel milder aus als in erster Instanz. Richterin
Sattler begründete das mit der langen Verfahrensdauer und der
Tatsache, dass für das Kind keine unmittelbare, konkrete Lebensgefahr
bestanden habe. Dies war in der Anklage ursprünglich so angenommen
worden.

Der jetzt verurteilte 37-Jährige bemüht sich beim Jugendamt um das
Sorgerecht für den Jungen. Der arbeitslose Landwirt gab vor Gericht
an, mit dem Kind für einen Neuanfang in seine ursprüngliche Heimat,
die Prignitz, zurückkehren zu wollen. Von der Mutter des Jungen hatte
er sich vor einiger Zeit getrennt. Beide haben noch ein zweites
gemeinsames Kind, für das sie sich das Sorgerecht teilen.