Tod von drei Krebspatienten: Anklage gegen Heilpraktiker erhoben

Krefeld (dpa) - Nach dem Tod von drei Patienten einer alternativen
Krebs-Praxis in Nordrhein-Westfalen hat die Krefelder
Staatsanwaltschaft den Inhaber wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Der Heilpraktiker soll den Schwerkranken Ende Juli 2016 eine
erheblich überdosierte Infusionslösung verabreicht haben, teilte die
Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Den Ermittlungen zufolge hatte
der 61-Jährige für die Herstellung der Infusion eine ungeeignete
Waage benutzt. Dadurch habe er den Wirkstoff um das Drei- bis
Sechsfache zu hoch dosiert. Zwei Frauen und ein Mann starben.

Neben fahrlässiger Tötung in drei Fällen wirft die Staatsanwaltschaft

dem Heilpraktiker auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz in vier
Fällen vor. Zuvor hatte der WDR berichtet.

Der Heilpraktiker mit Praxis in Brüggen hatte Krebspatienten mit dem
experimentellen Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) behandelt. Dieser ist
bislang nicht als Arzneimittel zugelassen, eine Anwendung ist aber
nicht grundsätzlich verboten. Allerdings sei bei der Verabreichung
besondere Sorgfalt erforderlich, weil bereits bei einer geringen
Überdosierung schwere oder sogar tödliche Nebenwirkungen zu erwarten
seien. 3-BP greife den Zellstoffwechsel und die Zellatmung an, so
dass Gehirnzellen abstürben. Dies habe zum Tod der drei Patienten
geführt, erläuterte die Staatsanwaltschaft.