Arbeitgeber: Wegen neuen Feiertags im Norden Pflegebeitrag erhöhen

Berlin (dpa) - Die Arbeitgeber verlangen bei der in Norddeutschland
geplanten Umwandlung des Reformationstags in einen arbeitfreien
Feiertag eine Erhöhung des Pflegebeitrags in diesen Ländern. Nach
Bundesrecht sei «zwingend vorgeschrieben», dass bei einer Erhöhung
der Zahl der Feiertage gegenüber dem Stand vor Einführung der
Pflegeversicherung 1994 der Pflegebeitrag der betroffenen
Beschäftigten um 0,5 Prozentpunkte steigen müsse, sagte der
Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, der «Bild»-Zeitung (Dienstag).


Allerdings gilt das nach dem Sozialgesetzbuch XI nur bei einem
«Feiertag, der stets auf einen Werktag fällt» - und dies ist beim
Reformationstag nicht der Fall. Deshalb hält etwa der Bremer Senat
die Arbeitgeberforderung für abwegig: Da der Reformationstag auch auf
einen Samstag oder Sonntag fallen könne, gebe es «keine Ansatzpunkte
für eine automatische Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge für die
Pflegeversicherung», sagte Senatssprecher André Städler der Zeitung.


Die Arbeitgeberforderung könnte die Beschäftigten in den betroffenen

Ländern nach Angaben der Zeitung netto bis zu 265,50 Euro im Jahr
kosten. Geplant und teilweise schon beschlossen ist die Einführung
des arbeitsfreien Feiertags am Reformationstag in Schleswig-Holstein,
Hamburg, Niedersachsen und Bremen. In den ostdeutschen Bundesländern
ist der Tag bereits seit langem arbeitsfrei.

Bei der Einführung der Pflegeversicherung als neuer Zweig der
Sozialversicherung hatte die Wirtschaft 1994 wegen der damit
steigenden Lohnnebenkosten auf einer Entlastung bestanden. Deshalb
war der Buß- und Bettag als bundesweiter Feiertag abgeschafft worden.
Im Gesetz wurde aber auch festgeschrieben, dass der Beitrag der
Beschäftigten steigt, wenn die Zahl der werktäglichen Feiertage in
ihrem Bundesland über den Stand vor Einführung der Pflegeversicherung
erhöht werden sollte.