Ärztin klagt erfolgreich auf Löschung aus Ärztebewertungsportal

Karlsruhe (dpa) - Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten
einer Kölner Hautärztin vollständig löschen. Das entschied am
Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und gab der
Dermatologin recht, die in den Vorinstanzen noch unterlegen war. Das
Grundrecht der Frau auf informationelle Selbstbestimmung überwiege in
diesem Fall das Recht von Jameda auf Meinungs- und Medienfreiheit,
sagten die BGH-Richter in ihrer Urteilsbegründung. Die Entscheidung
könnte auch andere Bewertungsportale betreffen.

Jameda habe die für Bewertungsportale gebotene Neutralität verlassen,
weil es mit seinem Geschäftsmodell die für Werbung bezahlenden Ärzte

begünstige. Jameda muss seine Werbeanzeigen nun grundlegend
verändern.

Die Hautärztin hatte ihr Persönlichkeitsrecht verletzt gesehen und
fühlte sich durch das Geschäftsmodell von Jameda ungerecht behandelt.
Ärzte können dort gegen Geld für sich werben - auch auf dem Profil
nicht zahlender Ärzte. Die zahlenden Mediziner sind auf ihrem Profil
hingegen vor Einblendungen der Konkurrenz geschützt. Das sei unfair,
sagte die Medizinerin und bekam nun Recht: Ihr Profil muss komplett
aus dem Verzeichnis verschwinden. (Az.: VI ZR 30/17)