Raus aus Bewertungsportal? - Gericht verhandelt Klage einer Ärztin

Karlsruhe (dpa) - Darf ein Arzt verlangen, dass seine Daten aus dem
Verzeichnis eines Ärzteportals gelöscht werden - diese Frage hat am
Dienstag erneut den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt.
Hintergrund ist die Klage einer Kölner Hautärztin, die sich ungerecht
behandelt und in der Ausübung ihres Berufes behindert sieht. (Az.: VI
ZR 30/17). Die Medizinerin war wiederholt gegen Bewertungen im
Ärzteportal Jameda vorgegangen. Sie wendet sich aber vor allem gegen
das Geschäftsmodell des Portals und verlangt, aus Jameda gestrichen
zu werden.

Das Unternehmen finanziert sich über kostenpflichtige Premiumeinträge
von dort verzeichneten Medizinern. Gegen Geld können sich diese
ausführlich und mit Bild auf ihrem Profil präsentieren. Wer dies
nicht tut, ist lediglich mit seinen Basisdaten vertreten. Die
Klägerin stößt sich daran, dass die Werbung zahlender Ärzte neben
ihrem Basisprofil erscheint - während wiederum die Premiumkunden vor
Einblendungen der Konkurrenz geschützt sind. «Das ist sehr unschön»
,
sagte die Dermatologin nach der Verhandlung am Dienstag. Nach Worten
von Jameda-Geschäftsführer Florian Weiß ist die Neutralität des
Portals hingegen trotz Werbung voll gegeben.

Ein Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet. Es könnte
weitereichende Folgen haben. Sollte die Ärztin mit ihrem Löscheintrag
durchkommen, könnten ihr weitere Mediziner folgen. Wenn der BGH eine
Änderung der Werbegestaltung von Jameda verlangt, müssten wohl auch
andere Portale ihr Geschäftsmodell überdenken. Im Jahr 2014 hatte der
BGH entschieden, dass es einen generellen Löschanspruch nicht gibt.