Ärztin klagt auf Löschung aus Internetportal

Karlsruhe/Köln (dpa/lnw) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
verhandelt am Dienstag (9.00) über die Klage einer Kölner Ärztin, die

aus dem Ärzte-Bewertungsportal Jameda gelöscht werden will. Sie sieht
ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und fühlt sich außerdem durch das
Geschäftsmodell von Jameda benachteiligt. Das Portal unterscheidet
zwischen zahlenden Medizinern, die sich dort Werbeplatz kaufen und
mit einer ausführlichen Selbstdarstellung auftreten, und nicht
zahlenden, die lediglich mit Basisdaten wie Adresse und Fachrichtung
geführt werden.

Die Bewertungen der Ärzte durch die Nutzer sind davon unabhängig,
betont Jameda. Die klagende Ärztin sieht das anders. Aus ihrer Sicht
wird ihr Recht auf Berufsfreiheit verletzt. Außerdem würden die
Nutzer durch die Werbeeinblendungen beeinflusst. In den Vorinstanzen
hat sie vor Gericht verloren; das Oberlandesgericht Köln hat aber die
Revision zum BGH zugelassen. (Az.: VI ZR 30/17)