Urteil im Streit um DocMorris-Apothekenautomaten am 15. Februar

Mosbach (dpa) - Im Rechtsstreit um einen Apothekenautomaten des
Versandhändlers DocMorris will das Landgericht in Mosbach
(Baden-Württemberg) am 15. Februar ein weiteres Urteil sprechen. Nach
einer Anhörung beider Seiten habe das Gericht diesen Termin
festgesetzt, sagte eine Sprecherin. Die Richter hatten kürzlich eine
einstweilige Verfügung zur Schließung des Automaten bestätigt.

Bei der Anhörung am Donnerstag hatten drei Apotheker und ein
Versandapotheker betont, die in dem Ort Hüffenhardt praktizierte
Abgabe von Arzneimitteln sei aus ihrer Sicht wettbewerbswidrig. Die
Abgabe sei nur in einer Apotheke oder durch Versandhandel einer
Apotheke zulässig. Beides sei bei dem Automaten nicht der Fall.

DocMorris argumentiert hingegen, es handele sich bei dem Geschäft mit
nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln um Versandhandel.

Die Anhörung war eine von mehreren in Mosbach. Auch der
Landesapothekerverband Baden-Württemberg hatte vor dem dortigen
Landgericht einen Stopp für den Automaten gefordert. Der Verband hält
die Anlage für einen Wettbewerbsverstoß. Dem widerspricht DocMorris.

Das Unternehmen verkauft nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
in Hüffenhardt. Dazu geben DocMorris-Mitarbeiter in den Niederlanden
das Medikament per Knopfdruck frei. Beraten wird per Videochat.