OLG befasst sich erneut mit Rauswurf beim Krankenversicherungsdienst

Koblenz (dpa/lrs) - Der Rechtsstreit über die Kündigung des Ex-Chefs
des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)
Rheinland-Pfalz zieht sich noch mehr in die Länge. Schon seit Jahren
schlägt er Wellen bis in die Landespolitik. Im laufenden
Berufungsprozess eröffnet das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz nach
Mitteilung vom Dienstag erneut die mündliche Verhandlung und bläst
die ursprünglich am 7. Februar geplante Urteilsverkündung ab.

Grund sei, dass beide Parteien nach Hinweisen des Gerichts in der
Verhandlung am 25. Oktober 2017 weitere umfangreiche Stellungnahmen
abgegeben hätten und sich nach zusätzlichen Hinweisen des OLG erneut
bis zum 12. Februar äußern könnten, sagte OLG-Sprecher Christoph
Syrbe. Unklar sei noch, wann es zu einer neuen mündlichen Verhandlung
in dem komplexen zivilrechtlichen Streit komme und ob diese mit oder
ohne Beweisaufnahme über die Bühne gehe. Zuvor hatte die
«Rhein-Zeitung» darüber berichtet.

Das Landgericht Mainz hatte den fristlosen Rauswurf des
Ex-Geschäftsführers des MDK aus formalen Gründen für unwirksam
erklärt. Der MDK warf ihm Pflichtverletzungen und zu hohe Bezüge vor.

Der Manager wies Vorwürfe zurück. Der MDK steht unter der Aufsicht
des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums. Er berät mit
seinen rund 460 Mitarbeitern die Kassen und erstellt Gutachten.