Bundesgericht verhandelt im Februar über Fahrverbote in Stuttgart

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird im
Februar über mögliche Diesel-Fahrverbote in Stuttgart entscheiden.
Der zuständige Senat habe entgegen bisheriger Planungen entschieden,
über Stuttgarts Luftreinehalteplan zusammen mit einem schon länger
terminierten Verfahren aus Düsseldorf zu verhandeln, sagte eine
Gerichtssprecherin am Dienstag. Zuvor hatten die «Stuttgarter
Nachrichten» darüber berichtet. Termin für die mündliche Verhandlun
g
ist der 22. Februar. Mit einer Entscheidung wird im Laufe desselben
Tages gerechnet.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Städte verklagt, um eine
Senkung der Stickoxidbelastung durchzusetzen. Die Verwaltungsgerichte
in Stuttgart und Düsseldorf hatten die Kommunen verpflichtet, mehr
für saubere Luft zu tun - und dabei auch mögliche Fahrverbote nicht
ausgeschlossen. Die bisher in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen
Maßnahmen reichten demnach nicht aus. Nach den Revisionen gegen diese
Entscheidungen werden die Bundesverwaltungsrichter nun ein
Grundsatzurteil fällen.