BGH-Vorgaben zu Patientenverfügungen erhöhen Beratungsbedarf

Dortmund (dpa) - Neuerungen bei Patientenverfügungen und Pflegegraden
haben nach Aussagen von Experten im vergangenen Jahr so viel
Beratungsbedarf bei Bürgern verursacht wie noch nie. Besonders die
Nachfrage zu Patientenverfügungen und Vollmachten steigt weiter, wie
die Deutsche Stiftung Patientenschutz jetzt mitteilte.

Anlass für den zunehmenden Beratungsbedarf sei die Aufforderung des
Bundesgerichtshofes (BGH), klare und detaillierte Aussagen zu
Patientenwünschen in Verfügungen zu äußern. Der Wunsch, in bestimmt
en
Fällen zum Beispiel lebenserhaltende Geräte abzuschalten, reicht
heute nicht mehr, damit sich Ärzte daran halten müssen. Hier seien
genauere Details erforderlich, betonte der BGH.

Die Stiftung, die 2017 mehr als ein Drittel aller 33 000 Beratungen
für Patientenverfügungen aufwendete, warnt davor, schlicht seinen
Namen in einen Internetvordruck einzutragen. «Eine gute Beratung
braucht 90 Minuten und lässt später noch Raum für Nachfragen und
Bedenkzeit», erläuterte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in Dortmund.

Bürger können unter anderem das Servicetelefon der Stiftung für eine

erste Beratung kostenlos nutzen. Intensivgespräche seien Mitgliedern
sowie Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 4 und Menschen mit schwerer
Demenz sowie deren Angehörigen vorbehalten.