Strafbare Sterbehilfe? - Arzt weist Vorwürfe zurück

Berlin (dpa/bb) - Ein Berliner Arzt, der sich im Zusammenhang mit dem
Suizid einer Patientin strafbar gemacht haben soll, hat die Vorwürfe
vor dem Landgericht zurückgewiesen. Als Arzt sei er nicht berechtigt,
eine Zwangsbehandlung gegen den Willen eines Patienten vorzunehmen,
erklärte der 68-Jährige zu Prozessbeginn am Donnerstag. Die unheilbar
krankte Frau habe die Entscheidung, aus dem Leben scheiden zu wollen,
ernsthaft und voll entscheidungsfähig getroffen. Er habe sie nicht
alleingelassen. Dem Mediziner wird Tötung auf Verlangen durch
Unterlassen zur Last gelegt.

Laut Anklage soll der damalige Hausarzt die 44-jährige Patientin im
Februar 2013 auf ihren Wunsch hin bei ihrem Suizid unterstützt haben.
So habe er ihr in Kenntnis ihrer Absicht ein starkes Schlafmittel
verschrieben. Per Handy-Nachricht habe ihm die Patientin mitgeteilt,
dass sie die Tabletten eingenommen habe. Er habe die Frau tief
komatös in ihrer Wohnung vorgefunden, ihrem Wunsch folgend aber keine
Rettungsmaßnahmen eingeleitet.

Der Arzt sagte, er habe sich «in ethischer und rechtlicher Hinsicht
richtig verhalten». Er habe die Frau lange gekannt und ausführliche
Gespräche geführt. An ihrem Entschluss habe kein Zweifel bestanden.
Sie habe gedroht, sich andernfalls vor eine S-Bahn zu werfen. Die
Tabletten habe sie selbst genommen.

Einer der Verteidiger sagte, er erwarte einen Freispruch. Bei einem
Schuldspruch würde sein Mandant vor den Bundesgerichtshof (BGH)
ziehen. Der Prozess wird am 15. Januar fortgesetzt.