Hessen setzt Schonzeit für Wildschweine zunächst nicht aus

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Sorge vor einer Ausbreitung der
Afrikanischen Schweinepest treibt auch die Behörden in Hessen um.
Allerdings werde die Schonzeit für Wildschweine zunächst nicht
ausgesetzt, sagte eine Sprecherin des Umweltministeriums. Diese Frage
werde noch geprüft. Nach Auskunft des Ministeriums darf der Großteil
der Wildschweine in Hessen ganzjährig bejagt werden. Ausgenommen
davon sind nur Bachen und Keiler, für die eine Schonzeit vom 1.
Februar bis 15. Juni gilt, sowie für Bachen, die Frischlinge führen.

In Hessen wurden laut Umweltministerium in der Jagdsaison 2016/2017
rund 62 000 Wildschweine erlegt, bei Unfällen getötet oder tot
aufgefunden. Die Jagd auf Bachen, die keine Frischlinge führen, wird
vom Umweltministerium ausdrücklich begrüßt. Das Ministerium steht
zudem mit den Jagd- und Veterinärbehörden in ständigem Kontakt, falls

weitere Maßnahmen erforderlich sind, um eine Ausbreitung der
Tierseuche zu verhindern.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte in seiner Bewertung zur
Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen
Schweinepest empfohlen, die Wildschweinbestände drastisch zu
reduzieren. Die Gefahr einer Einschleppung nach Deutschland ist
angesichts neuer Fälle in Polen und Tschechien weiterhin hoch. Der
Erreger ist für den Menschen ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die

Erkrankung aber in fast allen Fällen tödlich. Es gibt keinen
Impfstoff gegen die Seuche.