Schweinepest: Hessen setzt Schonzeit für Wildschweine nicht aus

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Sorge vor einer Ausbreitung der
Afrikanischen Schweinepest treibt auch die Behörden in Hessen um.
Allerdings ist eine Aufhebung der Schonzeit für Wildschweine, wie sie
derzeit in Hamburg angeordnet wird, nicht notwendig. Nach Auskunft
des hessischen Umweltministeriums darf der Großteil der Wildschweine
in Hessen ganzjährig bejagt werden. Ausgenommen davon sind nur Bachen
und Keiler, für die eine Schonzeit vom 16. Juni bis 31. Juni gilt,
sowie Bachen, die Frischlinge führen.

In Hessen gibt es laut Umweltministerium derzeit rund 62 000
Wildschweine, von denen etwa 52 000 Frischlinge verschiedener
Altersklassen sind. Die Jagd auf Bachen, die keine Frischlinge
führen, wird vom Umweltministerium ausdrücklich begrüßt. Das
Ministerium steht zudem mit den Jagd- und Veterinärbehörden in
ständigem Kontakt, falls weitere Maßnahmen erforderlich sind, um eine
Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte in seiner Bewertung zur
Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen
Schweinepest empfohlen, die Wildschweinbestände drastisch zu
reduzieren. Die Gefahr einer Einschleppung nach Deutschland ist
angesichts neuer Fälle in Polen und Tschechien weiterhin hoch. Der
Erreger ist für den Menschen ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die

Erkrankung aber in fast allen Fällen tödlich. Es gibt keinen
Impfstoff gegen die Seuche.