Nach Urteil gegen Ärztin: Linke für Abschaffung von Paragraf 218

Erfurt (dpa/th) - Nach der Verurteilung einer Ärztin in Hessen wegen
unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verlangt die
Thüringer Linke, den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch weitgehend
abzuschaffen. Ziel sei die Entkriminalisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen, erklärte die Landtagsabgeordnete Karola
Stange (Linke) am Freitag. Damit könnten alle mit illegalen Abbrüchen
verbundenen Probleme für Schwangere und für medizinisches Personal
beseitigt werden. Das Amtsgericht Gießen hatte eine Allgemeinärztin
am Freitag zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Medizinerin wurde
für einen Link auf ihrer Internetseite belangt.

In dem Verfahren ging es allerdings nicht direkt um den Paragrafen
218, der Abbrüche ohne vorangegangene Beratung der Schwangeren unter
Strafe stellt, sondern um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches.
Dieser verbietet die Werbung für Abtreibungen. Stange bezeichnete den
Urteilsspruch als «sehr problematisch mit Blick auf das
Selbstbestimmungsrecht der Frauen». Jede Frau solle selbst
entscheiden können, ob sie ein Kind wolle oder nicht und sie solle
dazu professionell von Ärzten beraten und unterstützt werden.