Mögliche Befangenheit - Schöffe im Apotheker-Prozess ausgetauscht

Essen (dpa) - Im Apotheker-Prozess um angeblich gestreckte
Krebsmittel ist ein Schöffe wegen möglicher Befangenheit abgesetzt
worden. Der ehrenamtliche Richter war früher selbst Apotheker in
Bottrop. Zudem ist seine an Krebs erkrankte Ehefrau in Behandlung bei
einem Arzt, mit dem auch der Angeklagte eng zusammengearbeitet hat.
Beides zusammen begründe den Verdacht, dass er am Ende möglicherweise
nicht objektiv urteilen könne, entschieden die Richter des Essener
Landgerichts am Freitag. Er wird durch einen bereits zu Beginn des
Prozesses anwesenden Ersatzschöffen ersetzt.

Gleichzeitig wurde entschieden, dass der Fall nicht vor ein
Schwurgericht kommt. Das hat die für das Strafverfahren zuständige
Wirtschaftsstrafkammer entschieden. Das Schwurgericht ist die
Strafkammer für schwere Straftaten. Dem angeklagten Apotheker aus
Bottrop wird vorgeworfen, zwischen 2012 und 2016 Krebsmedikamente mit
zu wenig Wirkstoff versehen, aber voll abgerechnet zu haben. Dadurch
soll allein den gesetzlichen Krankenkassen ein Schaden von rund 56
Millionen Euro entstanden sein. Mindestens 1000 Krebskranke sollen
betroffen sein. Dem 47-Jährigen drohen bis zu zehn Jahre Haft sowie
ein Berufsverbot.

Der Antrag auf Abgabe des Verfahrens an das Schwurgericht, vor dem
normalerweise Tötungsdelikte oder Tötungsversuche verhandelt werden,
war von Anwälten der Betroffenen oder deren Angehörigen gestellt
worden, die als Nebenkläger zum Prozess zugelassen worden sind. Eine
Verurteilung des angeklagten Apothekers wegen Mordes oder
Mordversuchs ist aber dennoch nicht ausgeschlossen. «Die Kammer hat
die Rechtsmacht, sämtliche Regelungen des Strafrechts anzuwenden und
jede mögliche Sanktion zu verhängen», sagte Richter Johannes Hidding.