Apotheker-Prozess wird kein Fall fürs Schwurgericht

Essen (dpa/lnw) - Der Apotheker-Prozess um angeblich gestreckte
Krebsmittel wird kein Fall fürs Schwurgericht. Das hat die für das
Strafverfahren zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Essener
Landgerichts am Freitag entschieden. Eine Verurteilung des
angeklagten Bottroper Apothekers wegen Mordes oder Mordversuchs ist
damit aber nicht ausgeschlossen. «Die Kammer hat die Rechtsmacht,
sämtliche Regelungen des Strafrechts anzuwenden und jede mögliche
Sanktion zu verhängen», sagte Richter Johannes Hidding.

Gleichzeitig wurde ein Schöffe wegen Besorgnis der Befangenheit
abgesetzt. Der ehrenamtliche Richter war früher selbst Apotheker in
Bottrop. Zudem ist seine an Krebs erkrankte Ehefrau in Behandlung bei
einem Arzt, mit dem auch der Angeklagte eng zusammengearbeitet hat.
Beides zusammen begründe den Verdacht, dass er am Ende möglicherweise
nicht objektiv urteilen könne, entschieden die Richter. Er wird durch
einen bereits zu Beginn des Prozesses anwesenden Ersatzschöffen
ersetzt.